|
Ihre Vorteile durch speziellen Deckungsumfang in der Unfallversicherung:
1. Erweiterung des Unfallbegriffs und Einschlüsse in der Unfallversicherung
- Unfälle bei Raufhändel, Schlägereien und inneren Unruhen
- Unfälle bei Rettung von Menschenleben und Sachen
- Gesundheitsschädigung durch Einwirkung von Gasen und Dämpfen
- tauchtypische Gesundheitsschäden oder Trommelfellverletzungen
- Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser
- Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit (Alkoholklausel)
- Mitversicherung von Infektionen auch ohne Unfallverletzung (Infektionsklausel)
- Nahrungsmittelvergiftungen
- passives Kriegs- und Bürgerkriegsrisiko
2. Weitere Leistungsverbesserungen in der Unfallversicherung
- Rentenzahlung bei Invalidität erst ab vollendetem 75. Lebensjahr
- verbesserte Gliedertaxe
- Wegfall der Arztanordnungsklausel
- Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erst ab 40 Prozent
- erweitertes Leistungsspektrum beim Krankenhaustagegeld
- erweiterte Übergangsleistung
- beitragsfreie Mitversicherung von Bergungskosten bis € 10.000,-
- beitragsfreie Mitversicherung von kosmetischen Operationen (KOSOP) bis € 10.000,-
- beitragsfreie Mitversicherung von Rückholkosten bis € 5.000,-
- Kurbeihilfe bis € 2.500,-
- Zwei Jahre beitragsfreie Versorgung des Partners nach Tod des anderen mitversicherten Partners
- Vorsorge für Neugeborene ab Geburt
- Versehensklausel (versehentliches Unterlassen der Anzeige oder Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit)
- Verlängerung der Meldefrist bei Todesfällen auf eine Woche
- Sofortige Auszahlung der Übergangsleistung bei definierten schweren Verletzungen bis € 5.000,-
- Invaliditäts-Sofortleistung bei definierten schweren Verletzungen bis € 5.000,-
- Vorschüsse auf Invaliditätsleistungen
- höhere Rentenzahlung Invalidität
- Versehensklausel (versehentliche Anzeige oder Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit *)
- Vereinfachung der Obliegenheiten
*) Richtige Beantwortung der Antragsfragen etc.
Beiträge zur Unfallversicherung
|