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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilwesenberufe

 
Vorteile einer Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer bezahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Rechtsschutzversicherer gewährt auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den neuen ARB (ARB 2000) gibt es darüber hinaus - mit einer etwas geringeren Versicherungssumme und bei nicht beruflich bedingten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen - weltweiten Versicherungsschutz. Ältere Verträge lassen sich häufig problemlos auf die neuen Bedingungen umstellen.

Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung diese Leistungsbausteine bereit:

Schadenersatz-Rechtsschutz Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen will.

Arbeits-Rechtsschutz Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess notwendig wird.

Sozialgerichts-Rechtsschutz Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.

Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.

Mediations- und Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht Wenn der Versicherte sich im Familien- und Erbrecht beraten lässt.

Hier können Sie - ohne Beratung - Ihren Versicherungsschutz selber vergleiche, berechnen und abschließen:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum und Fehler vorbehalten. Stand 2010

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