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Eine Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke sind mit einem Anteil (20%) der Versicherungssumme abgesichert. Übrigens ist Ihr Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern mit einem, bei Vertragsabschluss festzusetzenden Prozentsatz der Versicherungssumme auch auf Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert. Die Aufenthaltsdauer darf drei Monate allerdings nicht überschreiten.
Wer sehr sehr kostbare Dinge besitzt, etwa Sammlungen, Antiquitäten oder Gemälde, sollte sich mit dem Hausratversicherer in Verbindung setzen und je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch das Glasbruchrisiko versichern. Für Fahrräder gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Achtung: Fahrräder sind nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert.
Beitragsbeispiele einer Hausratversicherung
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