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Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenreform 2001/2002:

Die wichtigsten Auswirkungen (= zusätzliche Kürzungen)

  • Senkung des Rentenniveaus von heute ca. 70% auf 67% (bis 2030) des Nettogehalts eines "Standardrentners"
  • ersatzlose Streichung der Berufsunfähigkeits-Rente für unter 40jährige ab 2001
  • Kürzung der Berufsunfähigkeits-Rente für über 40jährige
  • geringere jährliche Rentensteigerungen (neue Nettolohnformel)
  • Kürzung der Hinterbliebenenrenten
Hauptmerkmale der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge ab 2002: "Riester-Rente"
  • (noch) freiwillige Beiträge
  • steigende Beiträge/Zuschüsse (von 1% in 2002 bis 4% in 2008 des GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)-beitragspflichtigen Einkommens)
  • Förderung durch Grundzulage (+ Kinderzulage) oder durch Sonderausgabenabzug
  • gefördert werden alle Personen, die Pflichtbeiträge zur GRV zahlen (und deren Ehepartner): Angestellte/Arbeiter, auch Arbeitslose, Kindererziehende, Landwirte, versicherungspflichtige Selbständige) gilt nicht für Rentner, "normale" Selbständige, Freiberufler, noch nicht für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte (aber geplant!)
  • Anforderungskatalog für zulässige Produkte und deren Anbieter
die Erwerbsminderungsrente (EMI)
  • Wegfall der bisherigen BU-Rente für unter 40-jährige und Ersatz durch die Erwerbsminderungsrente
  • über 40jährige: Reduktion der Berufsunfähigkeitsrente von 66,7% auf 50% der vollen Erwerbsminderungsrente
  • Berücksichtigung des Arbeitsmarktes bei teilweiser Erwerbsminderung
  • ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt hängt nur noch vom zeitlichen Leistungsvermögen ab
  • bis 10,8% Abschlag, wenn Rente vor dem 60. Lebensjahr beginnt
  • Erhöhung der Zurechnungszeiten (voll bis zum 60. Lebensjahr)
Altersrenten
  • schrittweise Einführung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
  • Rückkehr zur nettolohnbezogenen Anpassung der Renten
  • Einführung eines Ausgleichsfaktors kürzt die Rente ab Renteneintritt 2011 - 2030: bis zu 0,3%p.a.
  • Rentensplitting für Ehegatten. Dabei werden die Rentenansprüche der Ehegatten summiert und durch zwei geteilt. Beide haben danach den gleichen Altersrentenanspruch
  • Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung Alternativ zur privaten Vorsorge kann jeder Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung verlangen, sofern kein anderer Durchführungsweg geboten wird
  • Vermeidung verschämter Altersarmut. Kein Rückgriff mehr auf Kinder oder Eltern bei Sozialhilfeempfang
Hinterbliebenenversorgung
  • Senkung der Hinterbliebenenversorgung der unter 40jährigen von 60% auf 55% des EMI-Rentenanspruchs des Verstorbenen
  • Befristung der kleinen Witwenrente auf 24 Monate für unter 40jährige
  • Bei Wahl des Rentensplittings nur noch Erziehungsrente
  • Keine dynamische Erhöhung der Freibeträge für die Anrechnung der Einkünfte
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften und Einnahmen aus Lebens- und Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, sind anrechenbar.
Überblick EMI-Rente
  • Wegfall der Berufsunfähigkeits-Rente für alle unter 40-jährige in 2001
Regelungen zur Erwerbsminderungsrente (EMI)




Beispiel für Erwerbsminderungsrenten/Leistungsauswirkungen

 altes Rechtneues RechtVeränderung
Einkommen
brutto
Einkommen
netto, ledige
BU-Rentehalbe EMI-Rente 
1511,081012,92340,50238,25-30%
2518,471474,82567,66396,91-30%
3525,861892,88733,38512,76-30%


Demgegenüber sinken die Versorgungsansprüche bei
völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit deutlich geringer:


 altes Rechtneues RechtVeränderung
Einkommen
brutto
Einkommen
netto, ledige
BU-Rentevolle EMI-Rente 
1511,081012,92510,75476,50-7%
2518,471474,82851,24793,82-7%
3525,861892,881100,071025,52-7%

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Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum und Fehler vorbehalten. Stand 2010

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