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Impressum
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Rentenreform 2001/2002:
Die wichtigsten Auswirkungen (= zusätzliche Kürzungen)
- Senkung des Rentenniveaus von heute ca. 70% auf 67% (bis 2030) des Nettogehalts eines "Standardrentners"
- ersatzlose Streichung der Berufsunfähigkeits-Rente für unter 40jährige ab 2001
- Kürzung der Berufsunfähigkeits-Rente für über 40jährige
- geringere jährliche Rentensteigerungen (neue Nettolohnformel)
- Kürzung der Hinterbliebenenrenten
Hauptmerkmale der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge ab 2002:
"Riester-Rente"
- (noch) freiwillige Beiträge
- steigende Beiträge/Zuschüsse (von 1% in 2002 bis 4% in 2008 des GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)-beitragspflichtigen Einkommens)
- Förderung durch Grundzulage (+ Kinderzulage) oder durch Sonderausgabenabzug
- gefördert werden alle Personen, die Pflichtbeiträge zur GRV zahlen (und deren Ehepartner): Angestellte/Arbeiter, auch Arbeitslose, Kindererziehende, Landwirte, versicherungspflichtige Selbständige) gilt nicht für Rentner, "normale" Selbständige, Freiberufler, noch nicht für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte (aber geplant!)
- Anforderungskatalog für zulässige Produkte und deren Anbieter
die Erwerbsminderungsrente (EMI)
- Wegfall der bisherigen BU-Rente für unter 40-jährige und Ersatz durch die Erwerbsminderungsrente
- über 40jährige: Reduktion der Berufsunfähigkeitsrente von 66,7% auf 50% der vollen Erwerbsminderungsrente
- Berücksichtigung des Arbeitsmarktes bei teilweiser Erwerbsminderung
- ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt hängt nur noch vom zeitlichen Leistungsvermögen ab
- bis 10,8% Abschlag, wenn Rente vor dem 60. Lebensjahr beginnt
- Erhöhung der Zurechnungszeiten (voll bis zum 60. Lebensjahr)
Altersrenten
- schrittweise Einführung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
- Rückkehr zur nettolohnbezogenen Anpassung der Renten
- Einführung eines Ausgleichsfaktors kürzt die Rente ab Renteneintritt 2011 - 2030: bis zu 0,3%p.a.
- Rentensplitting für Ehegatten. Dabei werden die Rentenansprüche der Ehegatten summiert und durch zwei geteilt. Beide haben danach den gleichen Altersrentenanspruch
- Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung Alternativ zur privaten Vorsorge kann jeder Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung verlangen, sofern kein anderer Durchführungsweg geboten wird
- Vermeidung verschämter Altersarmut. Kein Rückgriff mehr auf Kinder oder Eltern bei Sozialhilfeempfang
Hinterbliebenenversorgung
- Senkung der Hinterbliebenenversorgung der unter 40jährigen von 60% auf 55% des EMI-Rentenanspruchs des Verstorbenen
- Befristung der kleinen Witwenrente auf 24 Monate für unter 40jährige
- Bei Wahl des Rentensplittings nur noch Erziehungsrente
- Keine dynamische Erhöhung der Freibeträge für die Anrechnung der Einkünfte
- Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften und Einnahmen aus Lebens- und Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, sind anrechenbar.
Überblick EMI-Rente
- Wegfall der Berufsunfähigkeits-Rente für alle unter 40-jährige in 2001
Regelungen zur Erwerbsminderungsrente (EMI)

Beispiel für Erwerbsminderungsrenten/Leistungsauswirkungen
| | altes Recht | neues Recht | Veränderung |
Einkommen brutto | Einkommen netto, ledige | BU-Rente | halbe EMI-Rente | |
| 1511,08 | 1012,92 | 340,50 | 238,25 | -30% |
| 2518,47 | 1474,82 | 567,66 | 396,91 | -30% |
| 3525,86 | 1892,88 | 733,38 | 512,76 | -30% |
Demgegenüber sinken die Versorgungsansprüche bei
völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit deutlich geringer:
| | altes Recht | neues Recht | Veränderung |
Einkommen brutto | Einkommen netto, ledige | BU-Rente | volle EMI-Rente | |
| 1511,08 | 1012,92 | 510,75 | 476,50 | -7% |
| 2518,47 | 1474,82 | 851,24 | 793,82 | -7% |
| 3525,86 | 1892,88 | 1100,07 | 1025,52 | -7% |
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