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Berufsunfähig? ..."ich doch nicht!"
Super, nicht mehr arbeiten zu müssen -
schlimm, nicht mehr arbeiten zu können.
Es ist super in Rente zu gehen, weil die Altersgrenze erreicht ist. Es ist tragisch, wenn diese Situation durch Unfall oder Krankheit eintritt.
Das Risiko, durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig zu werden, wird fast immer unterschätzt. Aber trotzdem Sie fest im Berufsleben stehen, dürfen Sie diese Gefahr auf keinen Fall unterbewerten.
Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage für Ihren persönlichen Lebensstandard und die Vermögensbildung für Sie und Ihre Familie.
Fest steht jedoch, dass immer weniger Versicherte bis zur Altersgrenze arbeiten.
Heute sind schon über zwei Millionen Bundesbürger berufs- oder erwerbsunfähig. Und zur Zeit kommen jedes Jahr ca. 280.000 neue Fälle hinzu.
Wieviel Rente erhalten Sie im Ernstfall ? Und wie hoch sollte Ihre Absicherung wirklich sein ?
Individuelle Ansprüche erfordern natürlich auch individuelle Lösungen.
Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein neues "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Pfennig mehr aus der Rentenkasse, wenn er sich noch als Nachtwächter verdingen kann.
Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, allerdings spürbar gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente. Junge Berufseinsteiger müssen für ihren Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel ohnehin mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe - Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können.
Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann die gesetzlichen Lücken ausgleichen und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenstrukturreform zwingt zur privaten Vorsorge
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