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Stationäre Zusatzversicherung zur GKV
Pflichtig und freiwillig versicherte Mitglieder der GKV haben die Möglichkeit im Krankenhaus die angebotenen Wahlleistungen mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung zu versichern.
Wahlleistungen sind:
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
Nach Vorleistung durch die GKV oder andere Kostenträger werden die gesondert berechenbaren Kosten einer stationären Heilbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich Chefarztbehandlungen bezahlt.

Bei einem medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt in einem zugelassenem Krankenhaus in Deutschland werden auch die Mehrkosten der allgemeinen Pflegeklasse von der Krankenversicherung getragen.

Werden versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen, kann als Ersatzleistung ein Krankenhaus-Tagegeld gezahlt werden.

Die vorstehenden Leistungsbeschreibungen für die Zusatzversicherung sind lediglich eine Kurzfassung. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungs- und die Tarifbedingungen der jeweiligen Versicherer. Für eine verbindliche Entscheidung benötigt der Krankenversicherer den Krankenversicherungsantrag mit vollständigen Gesundheitsangaben.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum und Fehler vorbehalten. Stand 2010

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