Jahresreiseschutzbrief für Ihre Reisekrankenversicherung hier direkt online abschließen.
Krankheiten oder Unfälle auf Reisen sind für sich allein schon unangenehm genug. Meist entstehen aber noch zusätzliche Kosten. Deshalb ist gerade dann ein spezieller Versicherungsschutz als Reisekrankenversicherung besonders wichtig.
Reisekrankenversicherung bei Reisen ins Ausland...
...ist das Krankheitsrisiko wesentlich größer.
Denken Sie nur an die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen, die ungewohnten Speisen und - besonders im außereuropäischen Ausland - an Infektionskrankheiten, die bei uns in Deutschland schon fast in Vergessenheit geraten sind.
...und bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschland...
...haben Sie auch einen Leistungsanspruch aus der Reisekrankenversicherung. Und zwar dann, wenn das Urlaubsziel mehr als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt ist und die Urlaubsdauer mindestens zwei Übernachtungen beinhaltet.
Erstattung der Reisekrankenversicherung bei Reisen ins Ausland:
- 100% der Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie für Arznei- und Verbandmittel
- € 30 Krankenhaustagegeld wahlweise anstelle der Kostenerstattung bei stationärer Krankenhausbehandlung
- € 15 Krankenhaustagegeld zusätzlich bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das Doppelte (= 30 €) wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mit aufgenommen wird.
- 100 % der zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug bei lebensgefährdender Erkrankung
- die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preises eines Linienfluges in der 1. Klasse
Erstattung bei Reisen in Deutschland:
- € 30 Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist und die Transportkosten bis zu € 600 für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz betragen
- € 600 für die Überführungskosten eines Verstorbenen an seinen Wohnsitz
Der Versicherungsschutz gilt für alle Urlaubsreisen bis zu 8 Wochen. Bei Reisen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland unternommen werden, jedoch nur für Urlaub mit mindestens zwei Übernachtungen.
Jahresbeitrage in € je Person:
| Altersgruppe | Urlaubsreisen | Geschäftsreisen |
| 0 - 17 | 6,00 | 9,00 |
| 18 - 59 | 9,00 | 13,80 |
| 60 - 69 | 21,60 | 32,40 |
Die vorstehenden Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzfassung. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eine verbindliche Entscheidung benötigt der Versicherer Ihren Versicherungsantrag mit vollständigen Gesundheitsangaben.
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