eine Aufstellung über GKV-Zuzahlungen sehen Sie hier:
| Leistung | Eigenbeteiligung |
| Arznei-, Verband- und Hilfsmittel | |
generell 10%, mindestens bis maximal | 5,00 € 10,00 € |
| Praxisgebühr je Quartal und Arzt | 10,00 € |
| Krankenhaus | |
| Je Tag (max. 28 Tage p.a.) | 280,00 € |
| Anschluss-Rehabilitation | |
Je Tag 10 € (max. 28 Tage p.a.) werden auf den Krankenhausaufenthalt angerechnet | 280,00 € |
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Mutter/Vater-Kind-Kur (je Tag) Stationäre Kur (je Tag) | 10,00 € 10,00 € |
nach Genehmigung Fahrkosten 10%, mind maximal Heilmittel je Verordnung für Heilmittel Bandagen, Einlagen Kompressionsstrümpfe | 5,00 € 10,00 € 10,00 % 10,00 € 5-10,00 € |
Kieferorthopädie Zahnersatz | 20 % *1 50 - 65 % *2 |
Heben Sie jede Quittung auf! Für jede GKV-Zuzahlung, die ein Kassenpatient leistet, bekommt er z. B. von Ärzten und Apothekern eine personifizierte Quittung. Heben Sie diese Quittungen gut auf. Das gilt natürlich auch für die Quittungen Ihres Ehepartners oder Kindes. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie sich an Ihre Kasse wenden. Die prüft dann für Sie, ob Sie für den Rest des Jahres von GKV-Zuzahlungen befreit werden können.
*1) Wenn sich mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren in kieferorthopädischer Behandlung befinden: 10% für das zweite und jedes weitere Kind. Bei planmäßigem Abschluss werden die Eigenbeteiligungen den Versicherten von der Krankenkasse erstattet.
*2) je nach Zahnvorsorge und Materialwahl
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