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GKV-Zuzahlungen

eine Aufstellung über GKV-Zuzahlungen sehen Sie hier:
LeistungEigenbeteiligung
Arznei-, Verband- und Hilfsmittel 
generell 10%, mindestens
bis maximal
5,00 €
10,00 €
Praxisgebühr je Quartal und Arzt10,00 €
Krankenhaus 
Je Tag (max. 28 Tage p.a.)280,00 €
Anschluss-Rehabilitation 
Je Tag 10 € (max. 28 Tage p.a.) werden auf den
Krankenhausaufenthalt angerechnet
280,00 €
  
Mutter/Vater-Kind-Kur (je Tag)
Stationäre Kur (je Tag)
10,00 €
10,00 €
nach Genehmigung Fahrkosten 10%, mind
maximal
Heilmittel
je Verordnung für Heilmittel
Bandagen, Einlagen Kompressionsstrümpfe
5,00 €
10,00 €
10,00 %
10,00 €
5-10,00 €
Kieferorthopädie
Zahnersatz
20 % *1
50 - 65 % *2

Heben Sie jede Quittung auf! Für jede GKV-Zuzahlung, die ein Kassenpatient leistet, bekommt er z. B. von Ärzten und Apothekern eine personifizierte Quittung. Heben Sie diese Quittungen gut auf. Das gilt natürlich auch für die Quittungen Ihres Ehepartners oder Kindes. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie sich an Ihre Kasse wenden. Die prüft dann für Sie, ob Sie für den Rest des Jahres von GKV-Zuzahlungen befreit werden können.

*1) Wenn sich mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren in kieferorthopädischer Behandlung befinden: 10% für das zweite und jedes weitere Kind. Bei planmäßigem Abschluss werden die Eigenbeteiligungen den Versicherten von der Krankenkasse erstattet.
*2) je nach Zahnvorsorge und Materialwahl
Hier erreichen Sie uns.
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum und Fehler vorbehalten. Stand 2010

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